Vom 3. Februar bis 2. März 2026 läuft die 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN).
Einwendungen zu geänderten Planinhalten können noch bis zum 16. März 2026 eingereicht werden.
Vom 3. Februar bis 2. März 2026 läuft die 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN).
Einwendungen zu geänderten Planinhalten können noch bis zum 16. März 2026 eingereicht werden.
In dieser Phase werden die Vorrangflächen für Windkraftanlagen festgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens sind Änderungen nur noch sehr eingeschränkt möglich. Ob Windkraftanlagen in unseren Wäldern errichtet werden, hängt wesentlich davon ab, ob die Flächen in den Teilregionalplan aufgenommen werden.
Wir benötigen Ihre Hilfe mit möglichst vielen Einwendungen!
Ihre Stellungnahme kann sachlich, formlos und individuell erfolgen.
Schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim
Per E-Mail an: Windenergie.Beteiligung@vrrn.de
Online-Beteiligung: https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie2/
Informationen & Planungsunterlagen:
https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/
Sie wissen nicht, was Sie schreiben sollen? In unserem Infopapier finden Sie Hintergrundinformationen und Formulierungshilfen für Ihre Einwendung:
Betroffen sind erneut waldreiche Höhenlagen und Naherholungsgebiete – direkt vor unserer Haustür in Schriesheim und Dossenheim:
Die erste Offenlage hat gezeigt: Sachliche Einwendungen werden gehört. Der Lammerskopf war ursprünglich als Windkraftstandort im Teilregionalplan vorgesehen. Im November 2025 lehnte der Planungsausschuss des VRRN einen Antrag ab, die Fläche erneut als Vorranggebiet aufzunehmen. Am 12. Dezember 2025 beschloss die Verbandsversammlung die 2. Offenlage – ohne den Lammerskopf als Vorrangfläche.
Eine Rolle spielten dabei unter anderem die FFH-Schutzwürdigkeit des Gebiets, offene Fragen zur Zuwegung und die mehr als 4.000 eingegangenen Stellungnahmen zur ersten Offenlage.
Das kann auch für den Weißen Stein und den Hohen Nistler gelingen, wenn genügend Menschen ihre Stimme erheben.
Das Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler“ befindet sich in ökologisch und gesellschaftlich bedeutsamen Waldbereichen. Laut der offiziellen Waldfunktionenkartierung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA BW) erfüllt der Wald in diesem Gebiet mehrere besondere Schutzfunktionen:
Erholungswald der höchsten Kategorie
Das Vorranggebiet Weißer Stein / Hoher Nistler liegt vollständig in Erholungswald der Kategorien 1a und 1b – den höchsten Stufen der Waldfunktionenkartierung. Diese Wälder haben eine sehr große Bedeutung für die Erholungsnutzung der Bevölkerung im Verdichtungsraum Heidelberg, Schriesheim und Dossenheim. Der Weiße Stein mit seinem denkmalgeschützten Aussichtsturm und der beliebten Höhengaststätte ist eines der meistbesuchten Ausflugsziele der Region. Eine Zerschneidung durch Windkraftanlagen hätte weitreichende Folgen für die Naherholung.
Klimaschutz- und Immissionsschutzwald
Das Vorranggebiet liegt zum größten Teil im Klimaschutzwald und vollständig im Immissionsschutzwald. Klimaschutzwald gleicht Temperatur- und Feuchtigkeitsextreme aus und trägt zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Immissionsschutzwald filtert Schadstoffe aus der Luft und schützt angrenzende Wohn- und Erholungsgebiete vor Umweltbelastungen. Beide Funktionen sind gerade für die dicht besiedelten Gemeinden an der Bergstraße von hoher Bedeutung.
Hinweise auf windkraftsensible Arten
Der BUND stuft das Gebiet am Weißen Stein in seine Kategorie B ein – das bedeutet, dass dort mindestens drei windkraftsensible Vogel- oder Fledermausarten bekannt sind. Der NABU Heidelberg führt derzeit weitere Arterfassungen am Hohen Nistler durch, da bei Nachweis zusätzlicher sensibler Arten eine Herausnahme aus der Planung möglich wäre. Abschließende artenschutzrechtliche Gutachten für das Gebiet Weißer Stein / Hoher Nistler stehen noch aus.
Ausreichende Flächen auch ohne dieses Gebiet
Auch ohne das Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler“ stehen im baden-württembergischen Teil des VRRN-Gebiets ausreichend Flächen zur Verfügung, um die landesweiten Flächenziele von 1,8 % zu erfüllen. Die Streichung dieser Gebiete muss die energiewirtschaftlichen Ziele des Landes nicht beeinträchtigen.
Einwendungen sind möglich bis zum 16. März 2026.
Fragen? Schreiben Sie uns: kontakt@gegenwind-bergstrasse.de

