Die Entscheidung über den möglichen Bau von Windkraftanlagen am Lammerskopf wurde verschoben. Statt wie ursprünglich im September, wird die Verbandsversammlung der Region Rhein-Neckar nun am 12. Dezember 2025 über die Ausweisung von Windvorranggebieten – darunter auch den Lammerskopf – abstimmen.
Ein Gutachten sieht zwar auf rund einem Drittel der Fläche Möglichkeiten für Windräder, Umweltverbände kritisieren dieses jedoch als fehlerhaft. Zudem liegt der Lammerskopf in einem FFH-Schutzgebiet, sodass Artenschutzbelange eine zentrale Rolle spielen. Parallel muss die Stadt Heidelberg ihre Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ändern, wozu bereits hunderte Einwendungen eingegangen sind.
Sollte die Fläche freigegeben werden, könnte ein Bürgerwindpark durch ein Konsortium aus Energiegenossenschaften, Stadtwerken und dem Stadtwerkeverbund Trianel entstehen – eine Inbetriebnahme wäre aber frühestens 2029 realistisch.
Der Standort bleibt damit hoch umstritten, nicht zuletzt wegen der ökologischen Sensibilität des Waldes.

