Der Bürgerentscheid über die geplanten Windkraftanlagen im Waldgebiet von Schriesheim und Dossenheim rückt näher. Er ist der erste seiner Art in beiden Gemeinden und Teil eines landesweiten Trends: 2025 ging es bei über der Hälfte aller Bürgerentscheide in Baden-Württemberg um Windkraft.
In den kommenden Wochen beginnt die Informations- und Mobilisierungsphase. Offizielle Broschüren der Kommunen enthalten nur die Positionen von Gemeinderäten und Initiatoren, nicht aber die Sicht anderer Vereine oder Initiativen. Diese müssen ihre Argumente über eigene Veranstaltungen und Flyer verbreiten.
Geplant sind mehrere Vorträge: u. a. von Windkraftbefürwortern wie Andreas Markowsky (Ökostromgruppe Freiburg) und Gegnern wie Hans Peter Schwöbel, Soziologe und Publizist. Auch Erfahrungsberichte aus anderen Gemeinden mit Bürgerentscheiden werden vorgestellt.
Die Abstimmung wird damit zu einem zentralen Ereignis, bei dem die Bevölkerung die Vor- und Nachteile des konkreten Standorts abwägt.
Kommentar der Bürgerinitiative „Gegenwind Bergstraße“ zum RNZ-Artikel Im Artikel wird der Eindruck erweckt, die Befürworter des Windparks („Energiewende Bergstraße“) seien im Rahmen der offiziellen Informationsbroschüren der Gemeinden zu kurzgekommen. Dazu möchten wir klarstellen: Die Gemeindeordnung (§ 21 Abs. 5 GemO) sieht ausdrücklich vor, dass in den Informationsbroschüren nur die Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeinderat bzw. Fraktionen) sowie die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Stellung nehmen dürfen. Das bedeutet: andere Vereine, Verbände oder Initiativen – gleich ob sie für oder gegen den Windpark argumentieren – haben dort kein Anrecht auf eine Stellungnahme. Dies ist keine Entscheidung der BI „Gegenwind Bergstraße“, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die sicherstellt, dass die Informationen neutral, übersichtlich und rechtlich klar geregelt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich auch über weitere Kanäle – Veranstaltungen, Flyer, Presseartikel – über die Argumente aller Seiten zu informieren. Für die offiziellen Broschüren aber gilt: dort gibt es nur zwei Parteien. Die Vertrauensleute und die Gemeindeorgane mit ihren jeweiligen Stellungnahmen.

