Am 11. März 2026 haben wir fristgerecht unsere Einwendungen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie beim Verband Region Rhein-Neckar eingereicht. Auf fünf Seiten haben wir dargelegt, warum wir die Ausweisung des Vorranggebiets HD/RNK-VRG01-W am Weißen Stein und Hohen Nistler für rechtlich und sachlich nicht haltbar halten.
Unsere Stellungnahme zur 2. Offenlage, fristgerecht eingereicht
Was wir konkret kritisieren
Der Verband Region Rhein-Neckar hat das Gebiet im zweiten Entwurf lediglich verkleinert. Aus unserer Sicht reicht das bei weitem nicht aus. Einige der zentralen Probleme wurden in der überarbeiteten Fassung sogar verschärft.
Eine wesentliche Planänderung, aber ohne neue Bürgerbeteiligung
Indem der Verband die Naturraumeinheit Bergstraße für Windkraft öffnet, verändert er die Grundzüge der Planung und damit die Standortkulisse substantiell. Ein Gebiet, das zuvor zwingend von Windenergieanlagen freizuhalten war, wird nun als geeignet eingestuft. Das ist eine materiell neue Entwicklung, die in der ersten Offenlage nicht eingewendet werden konnte. Damit besteht der Anspruch auf eine erneute vollständige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beschränkung der zweiten Offenlage auf „nur neue Einwendungen“ halten wir für unzulässig. Eine solche Beschränkung trotz wesentlicher Planänderung stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Verfahrensfehler dar, der die Rechtmäßigkeit des Plans gefährdet.
Das Lammerskopf-Maß wird hier nicht angelegt
Als Grund für die Streichung des Waldgebiets Lammerskopf wurde die Überschreitung des Anteils von 0,1 Prozent für die Zuwegung angeführt. In unserem Gebiet ist aufgrund der steilen Topographie speziell am Hohen Nistler mit einem weit höheren Zuwegungsanteil zu rechnen. Eine Zuwegung von Westen wäre aller Voraussicht nach zu steil und könnte nur vom Langen Kirschbaum über die Sieben Wege erfolgen. Dabei müssten kostbare Biotope geopfert werden. Das gleiche Argument, das beim Lammerskopf zur Streichung führte, wird hier nicht angewendet.
Ein Erholungswald mit Komfort-Wanderweg und drei geplanten Windrädern in unmittelbarer Nähe
Erst im vergangenen Jahr wurde ein Komfort-Wanderweg vom Restaurant „Weißer Stein“ bis zum Langen Kirschbaum eingeweiht, geeignet für Menschen mit Einschränkungen und Kinderwagen. Nach aktuellem Planungsstand befinden sich drei Windradstandorte in unmittelbarer Nähe. Hinzu kommt: Wilhelmsfeld gilt als Luftkurort und viele Menschen mit Atemproblemen sind deswegen dort ansässig geworden. Der Heidelberger Teil des Vorranggebiets ist Kur- und Heilwald und stellt aufgrund der Nähe zur Großstadt einen besonders großen Verlust als Erholungswald dar.
Wirtschaftlich ist es ohnehin der ungünstigere Standort
Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde im letzten Quartal 2025 sprechen Bände: Nur ein einziges von sechs abgegebenen Geboten aus Baden-Württemberg erhielt einen Zuschlag. Im benachbarten Rheinland-Pfalz erhielten 27 von 45 abgegebenen Geboten einen Netzzugang. Dort stehen die Anlagen im Offenland, können kostengünstiger und naturschonender gebaut werden, der Platzbedarf ist fünfmal kleiner, und sie haben eine höhere Akzeptanz bei der Bevölkerung. Gestiegene Materialkosten, Baukosten, Kreditzinsen und die weitere Entfernung zum nächsten Umspannwerk verschärfen den Nachteil von Waldstandorten zusätzlich.
Was wir fordern
Wir regen an, das Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W komplett aus dem Teilregionalplan zu streichen und stattdessen leichter umzusetzende Flächen ins Auge zu fassen, etwa entlang von Bahngleisen, Stromtrassen, Autobahnen und auf Industrieflächen jeglicher Art. Dort sind Netzanschluss, Betrieb und Rückbau wesentlich einfacher, schneller und kostengünstiger zu verwirklichen.
Unsere komplette Stellungnahme mit allen rechtlichen Bezügen zum Download


