Zusammenstellung der Kritikpunkte an bestehenden Gutachten

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Zwei Gutachten werden immer wieder als Beleg dafür herangezogen, dass am Lammerskopf ein Windpark verträglich und lohnend sei: eine Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung zum Artenschutz und ein Gutachten zur Windhöffigkeit. Beide stehen fachlich erheblich in der Kritik von Naturschutzverbänden und unabhängigen Instituten.

Die folgende Zusammenstellung wurde von der Initiative NOW Lebenswertes Ziegelhausen und Neckartal e. V. erarbeitet und an den Gemeinderat der Stadt Heidelberg gerichtet. Wir geben sie hier in eigener Aufbereitung wieder, weil sie zeigt, wie genau man diese Gutachten lesen muss und weil dasselbe methodische Muster auch unseren Wald am Weißen Stein und Hohen Nistler betrifft.

Gutachten des IUS Team Ness GmbH zum Vorranggebiet für Windenergie auf dem „Lammerskopf“

Obiges Gutachten zur Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung stammt vom Büro für Umweltberatung IUS Team Ness GmbH aus Heidelberg vom Januar 2025. Es dient als Nachweis für den Artenschutz, bzw. wird immer wieder als Beleg dafür herangezogen, obwohl es von mehreren Seiten bereits inhaltlich stark kritisiert wurde.

Kritik und Stellungnahmen dazu erfolgten von folgenden Institutionen:

Kritik von BUND und NABU

  • Das Gutachten weist erhebliche inhaltliche Mängel auf.
  • Im Gebiet leben streng geschützte, windkraftsensible Fledermausarten wie die Mopsfledermaus. Arten, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
  • Bau und Betrieb von Windenergieanlagen führen zu Lebensraumverlust, Störungen und einem erhöhten Kollisionsrisiko für geschützte Arten. Darin sehen die Verbände einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nach § 33 Bundesnaturschutzgesetz.
  • Ein Windpark würde bereits geleistete Investitionen in die Biodiversität des Gebiets untergraben und die Ziele des europäischen Natura-2000-Netzwerks konterkarieren.

Kritik vom UPI (Umwelt- und Prognose-Institut e. V., Heidelberg)

  • Erhoben wurde im Wesentlichen nur der Ist-Zustand des Jahres 2024. Eine Prognose, wie sich der Betrieb der Anlagen über die kommenden Jahrzehnte auf das FFH-Gebiet auswirkt, fehlt.
  • Zwar werden rund 60 Prozent der Fläche ausgeschlossen, doch das betrifft vor allem Bereiche, auf denen (z.b wegen der Hangneigung) ohnehin keine Anlagen gebaut werden könnten.
  • Das dafür herangezogene Kriterium der Hangneigung (die Annahme, Fledermäuse kämen vor allem am Hang vor) halten die Fachleute für unwissenschaftlich.
  • Zu den Auswirkungen der Zuwegungen schweigt das Gutachten ebenso wie zu Zugvögeln, z.B. Kranichen.
  • Die Prüfräume sind zu kleinräumig angesetzt, sodass die Lebensraumverluste empfindlicher Myotis-Fledermäuse nicht erfasst werden.
  • Alte Waldbestände (etwa 100–120 Jahre alt) bleiben weitgehend unberücksichtigt.

Kritik vom FrInaT (Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH)

  • Bewertungen und Schlussfolgerungen der FFH-Prüfung sind in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar: Die gewählte Methodik berücksichtigt die gängigen Fachkonventionen nicht, und die Einschätzungen zur Biologie der Fledermäuse entsprechen nicht dem aktuellen Kenntnisstand.
  • Der Ansatz ist grundsätzlich verfehlt: Das Gutachten sucht nach den Flächen mit dem geringsten Konfliktpotenzial, während eine FFH-Verträglichkeitsprüfung eigentlich klären müsste, ob der Eingriff überhaupt mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets vereinbar ist.
  • Gerade für die Mopsfledermaus berücksichtigen die Bewertungskriterien die ökologischen Ansprüche der Art nicht ausreichend. Nach Lage der gefundenen Quartiere und der akustischen Nachweise ist von einer flächigen Nutzung des gesamten Gebiets auszugehen. Damit ist die Lebensstätte der Art unmittelbar betroffen, und es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Quellen:

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND und NABU Baden-Württemberg, 19.05.2025 (NABU-Fassung); ausführliche Stellungnahme von BUND und NABU zur Endversion des Gutachtens, 28.01.2025.

Umwelt- und Prognose-Institut e. V., Heidelberg – aktualisierte Stellungnahme vom 03.04.2026 für NOW Ziegelhausen e. V. (vollständig in der NOW-Zusammenstellung dokumentiert).

Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH (FrInaT) – Stellungnahme vom 25.02.2025 für den GVV Schönau (vollständig in der NOW-Zusammenstellung dokumentiert).

Gutachten der anemos-jacob GmbH zur Feststsellung der Windhöffigkeit auf dem „Lammerskopf“

Dieses Gutachten soll belegen, dass am Lammerskopf genug Wind weht, damit sich ein Windpark dort wirtschaftlich lohnt. Dazu ließ die Stadt Heidelberg Ende 2024 an zwei Standorten messen: am Lammerskopf auf dem Höhenzug und an der Kirchheimer Mühle in der Rheinebene als Vergleichsstandort. Gegen die Richtigkeit dieser Ergebnisse wie auch gegen die Art ihrer Darstellung bestehen erhebliche Bedenken.

Kritik vom UPI (Umwelt- und Prognose-Institut e. V., Heidelberg)

  • Die in der Berichterstattung gewählte Darstellung der Wind-Ertragsverhältnisse  lässt den Unterschied zwischen den Standorten größer erscheinen, als er tatsächlich ist.
  • Die Vor-Ort-Messungen liefen nicht, wie berichtet, über fünf Monate, sondern tatsächlich nur vom 24. August bis 21. Dezember 2024 – also rund drei Monate. Ein sehr kurz bemessener Zeitraum.
  • Die Berechnungen setzen keine Stromverluste an (etwa durch Abschaltungen, Vereisung, Netzabstand) und gehen von einer hundertprozentigen Verfügbarkeit der Anlagen aus. Unterschiede in den Bedingungen zwischen Lammerskopf und Kirchheim werden nicht berücksichtigt.
  • Aussagekräftiger als kurze Messungen sind die tatsächlich eingespeisten Erträge bestehender Anlagen über Jahre. Ein UPI-Vergleich von 22 Anlagen im Odenwald mit 28 vergleichbaren Anlagen in der Rheinebene (umgerechnet auf die Leistung pro m² Rotorfläche) ergab: Im realen Stromertrag bestehen praktisch keine Unterschiede zwischen Rheinebene und Odenwald. Das Ergebnis widerspricht also deutlich dem von der Stadtverwaltung veröffentlichten Ergebnis der Berechnungen aus den dreimonatigen Windmessungen.
  • Den aus den Kurzmessungen errechneten Jahresertrag erreichen Anlagen in der Rheinebene nur in einzelnen Jahren. Im  Odenwald erreicht keine einzige Anlage diesen Wert.
  • Aus dreimonatigen Messungen lassen sich keine belastbaren Aussagen über langfristige Stromerträge ableiten.

Beobachtungen von NOW Ziegelhausen

Hinweis: Die folgenden Punkte sind eigene Vor-Ort-Beobachtungen und Recherchen des Vereins NOW Ziegelhausen, keine institutionelle Stellungnahme.

  • Mitglieder des Vereins besuchten den Messstandort während des Prüfzeitraums mehrere Dutzend Mal. Bei nahezu allen Besuchen gab das Messgerät (optisch als SODAR-Windfinder identifiziert) einen Dauerpiepton von sich. Nach Recherche von NOW deutet ein solcher Ton mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Systemalarm, eine Störung oder Wartungsbedarf hin – im Normalbetrieb ist das Gerät akustisch unauffällig. NOW zieht daraus Zweifel an der Verwendbarkeit der Messergebnisse.
  • Für Windmessungen in gebirgigem, strömungstechnisch schwierigem Waldgelände gilt nach Branchenstandards ein Mindestzeitraum von zwölf zusammenhängenden Monaten, um die Jahreszeiten sauber abzubilden. So wird es auch in den MEASNET-Leitlinien gefordert. Auch IRENA nennt zwölf Monate als Minimum und 12–36 Monate als typische Kampagnendauer.
  • NOW bezweifelt zudem, dass die eingesetzte Messmethodik für dieses Gelände geeignet ist, und stellt das Gesamtergebnis der Messung infrage.

Quellen:

Umwelt- und Prognose-Institut e. V., Heidelberg – „Vergleich Windstromerträge Odenwald und Rheinebene“ (04/2025; in der NOW-Zusammenstellung dokumentiert).

NOW Lebenswertes Ziegelhausen und Neckartal e. V. – eigene Beobachtungen/Recherchen 08/2024 bis 12/2024.

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