Windpark Weißer Stein: Wie offen wurde über den tatsächlichen Planungsstand informiert?

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Vor dem Bürgerentscheid war von vier Anlagen und einer eher unwahrscheinlichen Erweiterung die Rede. Bereits im Februar 2026 lagen einem Vorbescheidsantrag neun konkrete Anlagenpositionen zugrunde. Die Chronologie wirft Fragen zur öffentlichen Kommunikation auf.

Rund um den geplanten Windpark am Weißen Stein wurde in den vergangenen Monaten viel informiert, geprüft und verhandelt. Neue Unterlagen zeigen jedoch, dass die Planung zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits konkreter war, als es die öffentliche Kommunikation zunächst erkennen ließ.

Im Februar 2026 waren neun konkrete Anlagenpositionen Gegenstand eines behördlichen Verfahrens, während Untersuchungen, die laut öffentlicher Kommunikation für die Standortwahl relevant sein sollten, gerade erst begonnen hatten.

Diese Situation gibt Anlass, die Entwicklung seit dem Bürgerentscheid noch einmal chronologisch zu betrachten.

Oktober 2025: Vier Anlagen, vier weitere eher unwahrscheinlich

Vor dem Bürgerentscheid am 9. November 2025 informierten die Gemeinden ausführlich über das mögliche Windenergieprojekt.

In der offiziellen Informationsbroschüre wurde das Angebot von PIONEXT mit vier Windenergieanlagen beschrieben. Eine Erweiterung um weitere vier Anlagen sei abhängig von der endgültigen Größe des Vorranggebiets möglich, wegen möglicher Beeinträchtigungen des Flugverkehrs am Mannheimer Flughafen zu diesem Zeitpunkt jedoch „eher unwahrscheinlich“.

Noch wichtiger für die weitere Entwicklung ist ein anderer Satz aus derselben Broschüre: „Der finale Anlagentyp sowie genaue Standorte können erst nach den vertiefenden Untersuchungen festgelegt werden.“ Auf derselben Seite nennt die Broschüre ausdrücklich die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, kurz saP, sowie weitere mit den Behörden abgestimmte Untersuchungen.

Für die Öffentlichkeit ergab sich damit vor dem Bürgerentscheid ein nachvollziehbares Bild: Vier Anlagen waren Gegenstand des damaligen Angebots, weitere vier erschienen eher unwahrscheinlich, und die genauen Anlagenstandorte sollten erst nach vertiefenden Untersuchungen festgelegt werden.

Januar 2026: Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen beginnen

Im Januar 2026 starteten nach Angaben der Gemeinde die umfassenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen. Sie sollten sich über eine gesamte Vegetationsperiode bis zum Jahresende erstrecken.

Die Gemeinde Dossenheim beschreibt ihre Bedeutung ausdrücklich so: „Die Untersuchungen sind mitentscheidend für die konkreten Anlagenstandorte.

Damit stand Anfang 2026 weiterhin die Erwartung im Raum: Die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen sollen Einfluss darauf haben, wo Windenergieanlagen konkret geplant werden.

03. Februar bis 02. März 2026: Zweite Offenlage des Teilregionalplans

Vom 3. Februar bis 2. März 2026 fand die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie statt. Stellungnahmen konnten bis einschließlich 16. März 2026 abgegeben werden.

Die zweite Offenlage bezog sich auf das Vorranggebiet und nicht auf konkrete Anlagenstandorte. Während die Öffentlichkeit hierzu noch bis zum 16.03. Stellung nehmen konnte, lag bei PIONEXT jedoch bereits eine deutlich konkretere Projektplanung vor: Am 20. Februar 2026 wurde ein Vorbescheidsantrag für neun koordinatengenau bestimmte Anlagenpositionen eingereicht.

20. Februar 2026: Vorbescheid für neun konkrete Positionen

Am 20. Februar 2026 reichte PIONEXT beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis einen Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Gegenstand ist eine luftrechtliche Prüfung.

In diesem Antrag wird ein Windpark mit bis zu neun Windenergieanlagen PX01 bis PX09 beschrieben. Für die vorgesehenen Anlagenstandorte werden konkrete Koordinaten sowie Höhen- und Grundstücksangaben angegeben. Auch der zum Antrag gehörende Lageplan dokumentiert neun eingezeichnete Positionen. Er trägt den Stand 19. Februar 2026.

Mit dem Vorbescheid sollte zwar zunächst nur über bestimmte luftrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen entschieden werden, allerdings ausdrücklich mit Bindungswirkung.

Das bedeutet: Die Planung war damit wenige Wochen nach Beginn der artenschutzrechtlichen Untersuchungen so weit konkretisiert, dass neun Anlagenpositionen mit festgelegten Koordinaten Grundlage eines förmlichen behördlichen Verfahrens wurden.

Hier entsteht die entscheidende Diskrepanz

Im Oktober 2025 hieß es, die genauen Standorte könnten erst nach den vertiefenden Untersuchungen festgelegt werden.

Im Januar 2026 begannen diese Untersuchungen und sollten bis zum Jahresende laufen. Die Gemeinde bezeichnete ihre Ergebnisse als „mitentscheidend für die konkreten Anlagenstandorte“.

Bereits wenige Wochen nach Beginn dieser Untersuchungen lagen am 20. Februar neun koordinatengenau bezeichnete Positionen vor, die Grundlage eines behördlichen Vorbescheidsverfahrens wurden.

Wie passt diese zeitliche Abfolge zusammen? Insbesondere stellt sich die Frage, welchen Einfluss die Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen auf die Standortwahl tatsächlich noch haben können? Und welchen Planungsstatus die neun eingereichten Positionen zu diesem Zeitpunkt bereits erreicht hatten?

31. Juli 2026: Neun zu prüfende Standorte werden öffentlich kommuniziert

Am 31. Juli 2026 wurden die Verträge zwischen PIONEXT, Dossenheim und Schriesheim unterzeichnet. In der öffentlichen Kommunikation ist nun von bis zu neun zu prüfenden Windenergieanlagenstandorten die Rede. Auch PIONEXT beschreibt inzwischen neun potenzielle Standorte auf den Gemarkungen Dossenheim und Schriesheim.

In der Berichterstattung zur Vertragsunterzeichnung erklärte PIONEXT-Geschäftsführer Michael Lüer: „Wir haben schon zu Beginn neun Anlagen geplant.“

Wenige Tage später warfen zwei Leserbriefe in der Rhein-Neckar-Zeitung dem Betreiber vor, mit einer höheren Anlagenzahl in das Genehmigungsverfahren zu gehen als vor dem Bürgerentscheid kommuniziert. Die Zeitung ging der Frage nach. Der Beitrag vom 4. August trug die Überschrift „War von vier oder neun Anlagen die Rede?„, die Unterzeile stellte fest, vor dem Entscheid seien „bestenfalls acht“ genannt worden.

Auf Nachfrage der RNZ erklärte Lüer, neun Windräder seien von Anfang an Grundlage seines Angebots gewesen. Schriesheims Bürgermeister Christoph Oeldorf beharrte demselben Bericht zufolge darauf, dass es keine neuen Zahlen gebe.

Damit wird die Zahl neun für die Öffentlichkeit nun sichtbar. Rund fünf Monate nachdem  der Vorbescheidsantrag für neun konkrete Positionen gestellt worden war.

Die Chronologie lässt Fragen offen

Der Informationsfluss zeigt einen zeitlichen Ablauf, der aus unserer Sicht einer nachvollziehbaren Erklärung bedarf.

  • Seit wann existierte bei PIONEXT das Planungslayout mit neun konkreten Anlagenpositionen? Ein förmlicher Antrag mit neun Positionen, Koordinaten und umfangreichen Unterlagen entsteht nicht erst mit seiner Einreichung am 20. Februar. Wann wurde dieses Layout entwickelt und auf welcher Grundlage wurden die neun Positionen ausgewählt?
  • Wann wurden die Gemeinden Dossenheim und Schriesheim über diese neun Positionen und den Vorbescheidsantrag informiert?
  • Wie passt die bereits im Februar erfolgte Festlegung konkreter Koordinaten zu der vorherigen Aussage, die genauen Standorte könnten erst nach vertiefenden Untersuchungen festgelegt werden? Wenn die genauen Anlagenstandorte erst nach vertiefenden Untersuchungen festgelegt werden sollten und deren Ergebnisse laut Gemeinde „mitentscheidend“ sein sollen: Warum lagen schon wenige Wochen nach Beginn dieser Untersuchungen neun koordinatengenau bestimmte Positionen einem behördlichen Verfahren zugrunde?
  • Welchen tatsächlichen Einfluss können die bis Ende 2026 laufenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen noch auf Lage und Auswahl dieser Positionen haben? PIONEXT bezeichnet die neun Positionen derzeit als potenzielle Standorte und erklärt, die endgültige Auswahl erfolge auf Grundlage weiterer fachlicher und technischer Prüfungen. Umso wichtiger ist eine nachvollziehbare Erklärung, welche Veränderungen der bereits eingereichten Planung aufgrund dieser Untersuchungen noch möglich sind.
  • Und warum wurde der konkrete Planungsstand mit neun Positionen nicht früher öffentlich kommuniziert? Gerade bei einem Projekt, das tief in einen besonders zu schützenden Waldraum eingreift und dem ein Bürgerentscheid vorausging, ist eine nachvollziehbare und zeitnahe Kommunikation über wesentliche Veränderungen des Planungsstands von besonderer Bedeutung.

Die Chronologie zeigt deshalb vor allem eines: Zwischen der öffentlichen Darstellung vor dem Bürgerentscheid und dem im Februar dokumentierten Planungsstand hat eine deutliche Konkretisierung stattgefunden.

Es besteht Klärungsbedarf darüber, wann welcher Planungsstand bekannt war und ob darüber jeweils so früh und transparent informiert wurde, wie es für einen offenen öffentlichen Entscheidungsprozess erforderlich gewesen wäre!

Lageplan PIONEXT 9 konkrete Anlage Standorte
Lageplan PIONEXT 9 konkrete Anlage Standorte
Darstellung inkl. der möglichen Anlagen auf Heidelberger Gemarktung. (Dieter Teufel)
Darstellung inkl. der möglichen Anlagen auf Heidelberger Gemarktung. (Quelle: Dieter Teufel)

Quellen

Gemeinde Dossenheim: Informationen zum Bürgerentscheid – Windkraft auf gemeindeeigenen Flächen, Oktober 2025. Infobroschüre der Gemeinde.pdf

Gemeinde Dossenheim: Projektseite Windkraft, Chronologie und Informationen zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie zum weiteren Verfahren. „Projektbeirat Windraft nimmt arbeit auf“ https://www.dossenheim.de/gemeinde-wirtschaft/klimaschutz/windkraft

Verband Region Rhein-Neckar: Zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie, 03.02.–02.03.2026; Stellungnahmen bis 16.03.2026. https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/

PIONEXT Asset GmbH & Co. KG:
Windpark Weißer Stein – Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG, 20.02.2026.
Lageplan Windpark Weißer Stein, Stand 19.02.2026.
Aktueller Projektstand Windpark Weißer Stein. : https://www.pionext.de/windpark-weisser-stein/

Rhein-Neckar-Zeitung: Berichterstattung Anfang August 2026 zur Zahl der geplanten bzw. zu prüfenden Standorte. https://www.rnz.de/region/rhein-neckar_artikel,-DossenheimSchriesheim-Wieviele-Windraeder-sich-am-Weissen-Stein-wo-drehen-sollen-_arid,2391677.html

https://www.rnz.de/region/rhein-neckar_artikel,-SchriesheimDossenheim-War-von-vier-oder-neun-Anlagen-die-Rede-_arid,2393950.html

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